Verantwortlich:
AVM Müller
Inh. / Geschäftsführer Andreas Müller
Am Exerzierplatz 19
68167 Mannheim
Kontakt:
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE232474921
Aufsichtsbehörde
Gerichtsstand Mannheim
§ 1 Allgemeines,
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGBV oder AGB-Verkauf) gelten für alle unsere
Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“). Die AGBV gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AGBV gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, insbesondere von Fahrzeugen jeder Art, Zubehör und Ersatzteilen, (im Folgenden auch:
„Vertragsware“) ohne Rücksicht darauf, ob wir die Vertragsware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Die AGBV gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung
auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Unsere AGBV gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer
Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos
ausführen.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Neben-, Ergänzungs- und Änderungsabreden) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGBV. Für den Inhalt
derartiger Vereinbarungen und Abreden ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (zB Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGBV
nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf
DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. An diesen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
(2) Die
Bestellung der Vertragsware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von
zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(3) Die
Annahme erfolgt schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder, wenn eine schriftliche Annahme unterbleibt, durch Auslieferung der Vertragsware an den Käufer.
§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Sofern
wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und
gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die
Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (zB Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts-
und Kündigungsrechte des Käufers gem. § 8 dieser AGBV.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im
Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher
Umsatzsteuer.
(2) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur
vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den
verkauften Vertragswaren vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht uns das Recht zum Besitz der Fahrzeugpapiere zu.
Unser
vorbehaltenes Eigentum geht auch nicht dadurch auf den Käufer oder Dritte über, dass die Fahrzeugpapiere einem Kreditinstitut des Käufers mit der Auflage zugehen, über diese nur treuhänderisch gegen
Zahlung zu verfügen, oder diese dem Käufer übergeben wurden.
(2) Die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragswaren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet noch vermietet noch verändert
werden.
(3) Der
Käufer hat uns den Standort der Vertragswaren ebenso wie jede Änderung des Standortes der Vertragswaren unverzüglich mitzuteilen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Vertragswaren erfolgen.
(4) Während
seiner Geschäftszeiten hat der Käufer uns die Besichtigung der Vertragswaren jederzeit zu gestatten.
(5) Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die
Vertragsware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die
Vertragsware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine
angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
§ 6 Mängelansprüche des Käufers, Konstruktions- und Formänderungen,
Farbtonabweichungen
(1) Für die
Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit
im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Vertragsware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem §§
478, 479 BGB).
(2) Grundlage
unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Vertragsware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Vertragsware gelten alle Produktbeschreibungen,
die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind.
Konstruktions-
oder Formänderungen und Abweichungen im Farbton bleiben vorbehalten, sofern die Vertragsware nicht erheblich geändert wird, die Änderungen für den Käufer zumutbar sind und die Vertragsware für den
vereinbarten Zweck unverändert eingesetzt werden kann.
Die Angaben
in den Beschreibungen über Leistungen, Gewicht, Betriebskosten, Verbrauch, Geschwindigkeit usw. sind nur als annähernd anzusehen und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung gem. § 434 Abs. 1 Satz 1
BGB dar.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein
Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers von uns nicht hergestellter Vertragswaren oder sonstiger Dritter für alle Vertragswaren (z.B.
Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
(4) Die
Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so
ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel
ausgeschlossen.
§ 7 Verjährung
(1)
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung der Vertragsware. Soweit eine Abnahme vereinbart ist,
beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese
AGBV und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen,
insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl
zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
(2) Ist der
Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Mannheim. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des
Käufers zu erheben.
§ 9 Rechtlicher Hinweis zu Copyright und Urheberrecht
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Geschützte Warenzeichen und Namen wurden in der Regel nicht als solche kenntlich gemacht. Das Fehlen einer solchen Kennzeichnung bedeutet jedoch nicht, dass es sich um einen freien Namen im Sinne des Waren- und Markenzeichenrecht handelt, der frei verwendet werden darf.
§ 10 Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zu Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration.
Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Wecke der Vertragsabwicklung – insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten – erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.
Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten, erfolgt wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
§ 11 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Ausgenommen sind Anhänger welche bereits zugelassen worden. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Belehrung über das Widerrufsrecht, allerdings nicht vor dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitigt Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
AVM Müller
Humbaur Händlerstützpunkt Mannheim
Inh. Andres Müller
Am Exerzierplatz 19
68167 Mannheim
Im Falle einer wirksamen Widderruft sind die beiderseits empfangen Leistungen zurück zu gewähren und geben falls gezogene Nutzen herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung (Ware) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegeben falls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gitl dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurück zu führen ist.
Sie sind verpflichtet, die Sache an uns zurück zu senden.